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Eintrag 643 Spalte 30a

Betreff: Auflassung

Datierung: ca. 13251

Personen: Cecilia Tertiaren; Cecilia Vogt; Nikolaus Kramer; Nikolaus Kramer

Niclawes Cremer hat uf genumen von der vrowen vorn Cillen zcu deme rechte, als sie en hat gehat.2

Sachanmerkungen

[1] Jecht (1891b), S. 227, Anm. 1

[2] Der ganze Eintrag ist unverständlich, weil der eigentliche Verhandlungsgegenstand vergessen wurde einzutragen. Die Bedeutung von »vorn« könnte hier ›vormals / zuvor‹ sein, sodass die eigentliche Auflassung bereits stattgefunden hat und erst jetzt vor den Schöffen ins eingetragen wird. Die Ansprache der Cecilia als »vrowe« könnte Jecht (1892a), S. 27 zufolge auf eine besondere Stellung der Frau deuten, ob sie daher mit der gleichnamigen Tertiarin gleichzusetzen ist, muss aber offenbleiben.