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Eintrag 6375 Spalte 232a
Bemische richtir1 hat ufgegeb(e)n seyn hus Nyckel ym Grunde erplichin.
Sachanmerkungen
[1] Nach Neumann (1801), S. 4, Anm. 5 meinen die Bezeichnungen »iudex, iudex regius oder bohemicalis« und damit auch die deutsche Variante ›böhmischer Richter‹ den Erbrichter (›iudex hereditarius‹, siehe z. B. Nr. 1170), der sein Amt als Lehen vom böhmischen Landesherrn erhielt. Siehe auch Jecht (1926), S. 47 f., Jecht (1891a), S. 8 schrieb noch, dass über die Amtstätigkeit des »bemischen Richters« nichts bekannt sei. Etwa zeitgleich findet sich im , fol. 12v, unter dem Jahr 1390 ein Eintrag, in dem »Hensil bemische richter« seinen Hof in der Judengasse ›versatzt‹.