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Eintrag 1514 Spalte 75b
Kungund und ere kindir habe sebin shilli(n)ge grosir of Hannus und Walthers Czigeleris hofe, das sy dy erste(n) doran sin.2
Sachanmerkungen
[1] Vgl. die Datierung in Nr. 1441. Die Jahreszahl wurde von neuzeitlicher Hand links neben den Beginn von Nr. 1441 und über die Spalten 74a/b geschrieben.
[2] Abgedruckt in Jecht (1891a), S. 13. Zur Bedeutung: Die Ziegelers hatten ihren Hof wohl schon mit einer zweiten Hypothek belegt, sodass hier die Rangfolge der Kunigunde und ihrer Kinder als erste Gläubiger protokolliert wird.